Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen Männlich, Weiblich und Divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 

Vertragsinhalt/ Geltung

Die nachfolgenden AGB´s sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit Monika Richter / CaniCampus und ihren angestellten Hundetrainern sowie Kunden, die am Unterricht teilnehmen. 

Der Kunde erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte und tierschutzkonforme Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Der Erfolg hängt in erster Linie vom Mensch-Hund-Team ab.

Jeder Kunde muss jährlich die Vorlage des Impfpasses sowie der Hundehalterhaftpflicht selbständig bei der Trainerin vorlegen.

Vertragsabschluss

Mit einer mündlichen und / oder schriftlichen Anmeldung zu einer von der zertifizierten Hundeschule CaniCampus angebotenen Leistung geht der Kunde verbindlich einen Vertragsabschluss ein. Die Anmeldung ist bindend für den Kunden und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr die sich aus den jeweils gültigen Preislisten ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme von Monika Richter zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten diese AGB´s als anerkannt.

Haftung und Verantwortung

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Termine, insbesondere wenn Training im öffentlichen Raum außerhalb eines Trainingsplatzes stattfindet, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko handelt. Hiermit nimmt der Hundehalter zur Kenntnis, dass jede Weisung durch mich als Anregung zu sehen ist, die in keinster Weise für den Hundehalter verpflichtend ist. Ein Nichtbefolgen dieser Weisung führt keinesfalls zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Ich, Monika Richter, übernehme keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem Hundehalter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien, Raufereien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss durch den Hundehalter zu Informieren. Der Hundehalter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden die sein Hund verursacht.

Sollte ein Welpe oder Hund während des Spielens, des Trainings oder der Internatszeit aus gesundheitlichen Gründen oder durch fahrlässiges / vorsätzliches Handeln des Hundehalters versterben, wird durch die Trainerin Monika Richter keinerlei Haftung übernommen. 

Sollte ein Hund während seiner Internatszeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen, so Haftet der Hundehalter. Die Trainerin Frau Monika Richter Haftet nur bei grob vorsätzlicher Handlung.

Sollte es zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden während des Trainings mit sog. „Problemhunden“ kommen, so Haftet der Hundehalter. Die Haftungsregelungen für Hunde und deren Halter gelten in der HuTa und im Gassiservice, sowie im Café analog.

Urheberrecht

Sämtliche Schriftstücke, Fotos, Präsentationen oder Unterlagen die von mir, Monika Richter, dem Kunden im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt. Das gleiche gilt für jegliche Fotos und Schriftstücke, sowie Präsentationen oder Unterlagen auf dieser Webseite und in den sozialen Netzwerken in denen CaniCampus vertreten ist. CaniCampus kann nach Vertragsabschluss Fotos des Kunden und deren Hunde ohne weitere Informationen veröffentlichen.

Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten.

Fotos / Videos

Der Kunde erklärt sich mit betreten der Ausbildungsplätze sowie der Kursteilnahme aller Angebote der Hundeschule CaniCampus bereit, das Recht am eigenen Bild an Frau Monika Richter zu übertragen und für die Nutzung auf Webseiten und sozialen Netzwerken bereitzustellen / zu verwenden. Sollte dies nicht erwünscht sein, so ist eine schriftliche formlose Erklärung bei Frau Monika Richter abzugeben. Es ist dem Kunden untersagt, während des Unterrichts, der Trainingseinheiten und Beratungen auf sämtlichen Trainingsplätzen, Ausbildungsplätzen und Seminarräumen, welche von CaniCampus genutzt oder betrieben werden Fotos, Videos, Tonmitschnitte und sonstige Vervielfältigungen vorzunehmen ohne der schriftlichen Erlaubnis von mir Frau Monika Richter. 

Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Wenn du an einem Kurs nicht teilnehmen kannst ist hier zwei Stunden vorher per Mail oder telefonisch abzusagen, sonst wird die Stunde in Rechnung gestellt. Ausnahmen gelten nur bei triftigen Gründen wie Krankheit oder Notfällen. Solltest du einen Einzeltermin nicht einhalten können, kannst du hier zwei Tage vorher ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Solltest du deine Rücktrittserklärung nicht fristgerecht bei mir einreichen, behalte ich mir vor hier 50% des Betrages in Rechnung zu stellen.

Rücktritt vom Vertrag durch mich

Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen – insbesondere bei Erkrankung von Trainer und Teilnehmer, den gebuchten Termin abzusagen. Du wirst dazu per Mail oder telefonisch informiert. 

Zahlungsmöglichkeiten: 

Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung innerhalb 7 Tagen.

Therapiebegleithundeausbildung

Schüler dieses Kurses, haften für jegliche Personen- Sach- oder Vermögensschäden selbst. Sollte der Kurs zwischenzeitlich von Trainerseite oder Schülerseite abgebrochen werden, erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr. Die Schüler sind Eigenverantwortlich für die Einhaltung von Hygienevorschriften und Hausregeln der besuchten Einrichtungen. Nach bestandener Abschlussprüfung wird der Schüler für zwei Jahre zertifiziert. Sollte keine Rezertifizierung durch CaniCampus stattfinden, erlischt der Status "geprüfter Therapiebegleithund" mit Ablaufdatum der Zertifizierung. CaniCampus übernimmt keine Verantwortung und Haftung für das Hund-Mensch-Team nach Abschluss der Prüfung. Die Ausbildung garantiert nicht die Anerkennung des Sachkundenachweises gem. § 11 Tierschutzgesetz für die jeweiligen kommunalen Veterinärämter.  Praxisbetriebe in denen CaniCampus mittels Vertragsabschluss ausbilden darf, sind für die Sicherheit und die Fürsorge ihrer Bewohner und Patienten, Angestellten, Schüler, Kinder und Besucher selbst verantwortlich. CaniCampus übernimmt für Personen- Sach- oder Vermögensschäden keine Haftung. Sollte es zu Feueralarm oder anderen Notfällen kommen, kümmert sich CaniCampus ausschließlich um deren Hunde und Schüler. Für Bewohner, Schüler und Patienten sowie angestellte müssen die Einrichtungen selbst sorge tragen. 
Stand: 14. Juli 2024